Zwei-Jahres-Tarifabschluss für die Süßwarenindustrie in Bayern nach Warnstreiks und Schlichtung

Einigung per Handschlag ©Natee Meepian/AdobeStock

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Bei den Schlichtungsverhandlungen für die Süßwarenindustrie in Bayern am 24./25.07.2026 in Fürstenfeldbruck unter Vorsitz des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts in München, Herrn Dr. Harald Wanhöfer, hat es nach mehr als 20-stündigen intensiven Verhandlungen am frühen Morgen des 25.07.2026 ein Schlichtungsergebnis mit folgendem Inhalt gegeben: 

  • Laufzeit 24 Monate bis 30.04.2028

  • Leermonat Mai 2026 

  • Erhöhung der Entgelte um 2,9 % zum 01.06.2026

  • weitere Erhöhung der Entgelte um 0,3 % zum 01.11.2026

  • weitere Erhöhung der Entgelte um 2,9 % zum 01.06.2027

  • Zahlung einer Erholungsbeihilfe in Höhe von 80 € im August 2026, Teilzeitbeschäftige anteilig

  • Zahlung einer weiteren Erholungsbeihilfe in Höhe von 80 € im Mai 2027, Teilzeitbeschäftigte anteilig

  • Auf die Auszubildenden werden die prozentualen Erhöhungen in genannter Höhe umgesetzt. Die Erholungsbeihilfen erhalten sie jeweils zur Hälfte.

Für den Neuabschluss hatte die Gewerkschaft ein umfangreiches Forderungspaket aufgestellt: 

  • Laufzeit 12 Monate

  • Erhöhung der Entgelte um 5,8 %, mindestens aber um 230 €

  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 80 € pro Ausbildungsjahr 

  • Übernahme der Fahrtkosten zur Berufsschule und überbetrieblichen Ausbildung

Die drei Verhandlungsrunden im April, Mai und Juli verliefen ohne Ergebnis. 

In der Zeit nach dem 18.05.2026 hatte die Gewerkschaft NGG in mehreren Unternehmen der bayrischen Süßwarenindustrie Warnstreiks durchgeführt. 

Der Schiedsspruch ist einstimmig angenommen worden, so dass damit verbindlich ein neuer Tarifvertrag für die Süßwarenindustrie in Bayern zustande gekommen ist. 

Bei der Erreichung des nunmehr gefundenen Kompromisses war den Arbeitgebern wichtig, durch einen „Langläufer“ Planungssicherheit zu erhalten. Weiterhin war es Ziel, Mindestbeträge, die zu erheblichen überverhältnismäßigen Belastungen in den unteren Lohngruppen geführt hätten, zu vermeiden.

Unter diesen Aspekten haben die Arbeitgeber – auch zur Vermeidung einer ansonsten unvermeidlichen Ausweitung des Tarifstreits in Bayern mit weiteren dann auch längerdauernden Streiks – dem Schlichtungsergebnis zugestimmt. 

Die Unternehmen haben durch die verlängerte Laufzeit damit in Bayern für die Personalkosten Planungssicherheit für die nächsten 24 Monate.